Der Stiftungsrat prüft keine Gesuche, die sich mit Schuldensanierungen und bereits offenen Forderungen befassen, weil ihm dafür die notwendige Erfahrung und die erforderliche Fachkompetenz fehlen. Gesuchsteller, die sich in schwierigen Lagen befinden, werden gebeten das regional zuständige Sozialamt zu kontaktieren.